Die häufigsten Fragen zum Thema Private-Insuring und die Antworten darauf finden Sie hier.
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Bei der klassischen Lebens- oder Rentenversicherung erhält der Versicherungsnehmer (VN) eine Garantie über die Mindestverzinsung der Kapitalanlage, die über die gesamte Laufzeit des Vertrages gilt. Er hat aber keinen Einfluss auf die Auswahl der Kapitalanlagen. Letzteres wäre auch nicht sinnvoll: Wenn das Versicherungsunternehmen (VU) eine Mindestverzinsung garantieren muss, dann muss es auch selbst über die Auswahl der Vermögensanlagen entscheiden dürfen.
Auswahl der Vermögensanlagen bei klassischen Versicherungen durch Regulierungsvorschriften eingeschränkt
Allerdings ist die freie Auswahl der Vermögensanlagen durch teilweise sehr strikte regulatorische Vorgaben eingeschränkt. Während z.B. die Anlage in Anleihen von Staaten der Eurozone (auch von Griechenland) keine Eigenkapitalreserve erfordert, wird für die Vermögensanlage in Aktien und Immobilien erhebliches Eigenkapital (bis über 30 Prozent) als Sicherheitspuffer verlangt. Dies zwingt die VU, einen großen Teil ihrer Vermögensanlagen in „sicheren“ Euro-Staatsanleihen zu halten, für die sie kein Eigenkapital vorhalten müssen. Damit ist im Zeitalter der Niedrigzinsen allerdings keine akzeptable Rendite mehr erzielbar. Deswegen sagen viele Marktkenner, dass diese Art der Versicherung für die Zukunft tot ist. Zahlreiche VU stellten bereits den Vertrieb von Policen mit Garantie ein. Sie suchen nach Alternativen.
Fondsgebundene Lebensversicherung ermöglicht freie Wahl der Vermögensanlage
Im Gegensatz dazu bietet eine fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV) dem VN keine Garantien von Seiten des Versicherungsunternehmens. Der VN kann allerdings spezielle Fonds wählen, die ihm eine gewisse Garantie bieten. Das VU selbst nimmt keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Vermögensanlagen. Es stellt nur eine Liste von Fonds und ETFs zur Auswahl, aus der der VN sein Anlageportfolio selbst und auf eigene Verantwortung zusammenstellen kann. Im Übrigen: Wenn ein VN – jetzt oder vielleicht später einmal – eine sehr konservative Allokation seines Versicherungsvermögens wünscht, kann er diese Vorstellung jederzeit durch Umschichtung in entsprechende Fonds und ETFs umsetzen. Er kann damit ein ähnlich konservatives (leider auch rendite-armes) Portfolio zusammenstellen wie er es bei einer klassischen Lebensversicherung hätte, dort aber zwangsweise und ohne Veränderungsmöglichkeit.
Übliche FLV häufig intransparent, teuer und wenig kundenfreundlich
Die marktübliche fondsgebundene Versicherung (FLV) ist mit einigen Nachteilen befrachtet. Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
- Intransparenz
Die Kosten der marktüblichen FLV sind häufig sehr intransparent. In der Fondsauswahlliste, die dem Kunden zur Zusammenstellung seines Fondsportfolios zur Verfügung gestellt wird, sind meist Fonds mit hohen Kosten vertreten, die versteckte Kickbacks (Rückvergütungen) an das VU ausschütten. - Hohe Kosten
Meist sind FLV mit genauso hohen Vertriebskosten belastet wie die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, so dass der Vertrag – je nach Tarif – mit 4 bis 6 Prozent der gesamten vereinbarten Beitragssumme gleich zu Vertragsabschluss belastet wird - Geringe Kundenfreundlichkeit
Die meisten Inhaber einer FLV mussten feststellen, dass sie während der Vertragsdauer wenig bis gar keine Betreuung bezüglich der Entwicklung ihrer Fondsauswahl erhielten. Dies birgt das Risiko in sich, bei einer Negativentwicklung einzelner Fonds und Märkte zu spät oder gar nicht gegenzusteuern zu werden.
Private-Insuring-Verträge sind kundenfreundlicher
Im Unterschied dazu ist eine fondsgebundene Lebensversicherung, die das Prädikat Private Insuring verdient,
- transparent
Jeder Cent an Kosten wird offengelegt. Es gibt keine versteckten Kickbacks, keine Quersubventionierung, keine Vergütungen an Personen oder Institutionen, die keine erkennbare Leistung dafür erbringen. - kostengünstig
Die einmaligen Kosten anlässlich Vertragsabschluss begrenzen sich meist auf 1 Prozent der Beitragssumme. Bei den laufenden Kosten bescheidet sich das VU sich mit 0,35 bis 0,45 % und greift an keiner anderen Stelle zusätzliche Gebühren ab. Der Versicherungsmakler erhält eine klar ausgewiesene Vergütung, insbesondere für die Betreuung des VN während der Vertragsdauer inklusive Überwachung der Fondsauswahl. In diesem Bereich übernimmt er eine Leistung, die sonst in ähnlicher Weise ein Vermögensverwalter nach 32 KWG oder ein Anlageberater nach 34f GewO erbringt. Die Auswahl der Vermögensanlage ist über ETFs und Insti-Tranchen von Fonds kosten-optimiert. Fonds werden ohne Ausgabeaufschlag, ETFs zu den Konditionen für institutionelle Anleger gekauft. Die Kosten der Risikoversicherung sind unter Beachtung des Rahmens, der in § 20 EStG festgelegt ist, sehr gering. Verträge mit hohen Einmalbeiträgen (ab Euro 250.000) profitieren zusätzlich von einer Kostendegression. - jederzeit verfügbar
Das Recht auf Teilauszahlungen bietet dem VN eine Verfügbarkeit über sein Versicherungsvermögen ähnlich wie bei einem Depot. - steuerlich vorteilhaft
Eine lange Vertragslaufzeit (bis zum Alter von 100 Jahren der versicherten Person) ermöglicht es dem VN, den Teil seines „Vermögens für später“, den er selbst nicht verbraucht, zu steuerlich außergewöhnlichen günstigen Bedingungen an Dritte zu übertragen. - rentabel
Der VN hat alle Möglichkeiten, Fonds und ETFs gemäß seiner eigenen Wahl zu allokieren. Mit Blick auf eine sehr lange Anlagedauer gewinnt die Langfrist-Rendite von Aktienanlagen an Bedeutung. Kurzfristige Wertschwankungen müssen den VN nicht so sehr beunruhigen. - sicher
Der gesetzliche Rahmen in Deutschland, in Luxemburg und in Liechtenstein stellt sicher, dass das Versicherungsvermögen im Insolvenzfall des VU als Sondervermögen nicht angetastet wird.
Für Menschen, die es Zeit ihres Lebens gewohnt sind, in monatlichen Budgets zu denken, etwa weil sie monatlich ein Gehalt beziehen und im Rahmen dieses Monatseinkommen rechnen, mag eine „Rentenversicherung“ – auch unter Inkaufnahme einer minderen Rendite – sinnvoll, vielleicht sogar der einzige Weg sein, die lebenslange Gewohnheit eines festen monatlichen Einkommens, mit dem sie unter allen Umständen auskommen müssen, fortzusetzen.
Unternehmerisch veranlagte Menschen handeln eigenverantwortlich
Menschen dagegen, die es gewohnt sind, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die Investitionen in ihrem Unternehmen über einen langen Zeithorizont planen, werden auch ihre Vermögensanlagen mit Blick auf die langfristige Entwicklung selbst steuern. Sie können mit schwankenden Wertentwicklungen in ihren Vermögensanlagen genauso gut umgehen wie mit einer wechselnden Entwicklung ihrer Unternehmungen. Diese Menschen verstehen es, die Freiheit der eigenen Entscheidung bei der Vermögensanlage zu ihrem Vorteil zu nutzen, sowohl in der Aufbauphase während ihrer aktiven Erwerbszeit als auch in der Ruhestandsphase, in der sie je nach Bedarf Entnahmen aus ihren Vermögensreserven tätigen.
Rentenversicherungen sind heutzutage extrem rendite-arm
Bedenken sollten jedoch diejenigen, die aufgrund ihrer bisherigen Lebensgewohnheiten eine Versicherung auf Rentenbasis präferieren, dass die Garantie seitens des Versicherungsunternehmens für eine Mindestverzinsung stets zu einer extrem vorsichtigen und damit renditearmen Allokation der Vermögenswerte führt. Der aktuelle Garantiezins von 1,25 % (für neue Verträge seit Januar 2015) kompensiert nicht einmal mehr die Inflationsrate. Dies ist keine Rendite-Garantie, sondern eher eine Garantie auf schleichende Enteignung.
Rentenversicherungen lohnen sich nicht im Niedrigzins-Umfeld
Dazu kommt die sehr zum Nachteil der Kunden praktizierte Kalkulation der Rententarife. Man braucht kein Aktuar (versicherungsmathematischer Sachverständiger) zu sein, um das folgende Beispiel nachzurechnen: Wenn man heute als 60-jähriger einen Einmalbeitrag von 100.000 Euro in eine „Sofort beginnende Leibrente“ investiert, liegt die garantierte monatliche Rente in der Größenordnung von 300 Euro. Das entspricht jährlich 3.600 Euro. Wenn man die gleichen 100.000 Euro stattdessen auf ein Girokonto legt und jährlich 3.600 davon entnimmt, dauert es 27,8 Jahre, bis dieses Guthaben aufgebraucht ist – bei Null komma Null Prozent Verzinsung. Schon eine geringe Rendite von nur 1,0 Prozent verlängert den Entnahmezeitraum auf 38,5 Jahre, also bis Alter 98.
Private-Insuring-Tarife bieten viele Möglichkeiten
Wer es gewohnt ist, unternehmerisch zu handeln und sich seine Vermögensreserven – auch langfristig – sinnvoll einzuteilen, dem öffnen sich zahlreiche Möglichkeiten einer langfristig rentablen Kapitalanlage. Diese Menschen sind mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit dem Recht auf jederzeitige Teilentnahmen deutlich besser bedient, vor allem, wenn die Versicherung die Qualitätskriterien von „Private Insuring“ erfüllt.
Jeder Prozentpunkt mehr Rendite ist langfristig ein großer Gewinn
Die folgende Grafik veranschaulicht, wie lohnend es ist, für die langfristige Vermögensanlage stets darauf zu achten, die am Markt verfügbare Rendite auch tatsächlich einzufangen. Nur ein einziger Prozentpunkt mehr Rendite liefert über die lange Anlagezeit ein erhebliches Mehr-Vermögen.
Langfristig führt kein Weg an einem guten Aktien-Portfolio vorbei
Die vorstehende Grafik zeigt die Theorie.
Die folgende Grafik zeigt die tatsächliche Wertentwicklung des Weltaktienindex über einen langen Zeitraum (hier von 1970 bis 2014). Obwohl der Index zwei sehr heftige Rückgänge erlitt (siehe Grafik), erreicht die durchschnittliche Gesamtrendite über die lange Anlagedauer fast 10 %. Die zwei Einbrüche waren nach einigen Quartalen wieder ausgeglichen, und der Index folgte seinem Pfad auf eine langfristig guten Wertentwicklung.
Grundsätzlich bieten alle großen Versicherungen fondsgebundene Lebensversicherungen (FLV) an. Aber nicht alle FLV verdienen die Einstufung als „Private-Insuring“ Tarif.
Interessanterweise unterhalten zahlreiche große Versicherungsunternehmen schon lange kleine Tochtergesellschaften, die ohne große Publicity eine internationale, vermögende und meist sehr gut informierte Klientel mit Vertragsgestaltungen bedient, die dem Qualitätsversprechen von „Private-Insuring“ sehr nahekommen. Die ERGO-Tochter „Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg S.A.“ hat jüngst wieder einen Tarif aufgelegt, der meinen Vorstellungen entspricht und der auch von Kunden in Deutschland genutzt werden kann.
Im Versicherungsgeschäft gibt es gegensätzliche Interessen wie in jedem anderen Geschäftsbereich auch: Anbieter und Vertrieb wollen möglichst hohe Margen und Provisionen, Kunden möglichst viel Leistung zum günstigsten Preis. In Tarifen, die meine Definition von „Private-Insuring“ erfüllen, stehen eindeutig die Interessen des Kunden im Vordergrund. Wobei auch der Vertrieb, also der Makler, der solche Tarife vermittelt und in Betreuung nimmt, seinen Anteil zur kostengünstigen Gestaltung beiträgt. Aber solange sich die margenstärkeren Produkte noch gut verkaufen, sehen die Anbieter wenig Anlass, ein für den Kunden besonders kostengünstiges Produkt werblich besonders herauszustellen.
Im Zeitalter der Niedrigzinsen wird Private-Insuring verstärkt nachgefragt
Angesichts der massiven Marktbeeinflussung der Notenbanken durch die Niedrigzinspolitik haben mittlerweile jedoch alle Versicherungsunternehmen Probleme, Argumente für den Kauf der bisher gewohnten Produktlinien zu finden. Einige haben den Vertrieb der klassischen Lebens- und Rentenversicherung mit laufzeitlanger Garantie bereits eingestellt. Ich rechne fest damit, dass die Versicherungsunternehmen mit eigenen Tarifen reagieren werden, wenn immer mehr Verbraucher auf der Suche nach attraktiven fondsgebundenen Lebensversicherungen sich auch mit Angeboten befassen, die die Einstufung als „Private-Insuring“-Tarife rechtfertigen.
Ein wesentliches Merkmal eines “Private-Insuring“- Vertrages ist die jederzeitige Verfügbarkeit über das gesamte Vertragsvermögen und das Recht auf Teilentnahmen zu jedem beliebigen Zeitpunkt und in jeder beliebigen Höhe. Damit kann der Versicherungskunde jederzeit auf sein Vermögen zugreifen. Deshalb auch hat eine Laufzeit des Vertrages nur Vorteile: Sie führt zu einer langfristigen steuerlichen Begünstigung des in diesem Vertrag aufgebauten Vermögens.
Langfristig steuerbegünstigt – trotzdem jederzeit verfügbar
Das Recht auf Teilentnahmen sichert dem Kunden die jederzeitige Verfügbarkeit. Für die Teilentnahmen werden – genau wie in einem Fondsdepot – Investmentanteile zum aktuellen Kurs verkauft. Besondere Gebühren werden bei den meisten Tarifen nicht erhoben.
Gemäß den Vertragsbedingungen ist dies bei den meisten Tarifen grundsätzlich möglich. In der Praxis führt dies allerdings zu einer komplizierten Berechnung in Zusammenhang mit der Ermittlung der steuerlich relevanten Ergebnisse des Vertrages, wenn sowohl Einzahlungen in einem laufenden Vertrag als auch Teilauszahlungen möglich sein sollen. Für jeden Einzahlungsbetrag muss dann separat geprüft werden, ob die Bedingung „12 Jahre Laufzeit“ bei einer Teilauszahlung erfüllt ist oder nicht. Einige Versicherungsunternehmen empfehlen deswegen, für Aufstockungen besser einen separaten Vertrag zu beginnen.
Eindeutig ja. Auch wenn das Versicherungsunternehmen seinen Geschäftssitz in Luxemburg hat, erfolgt der Vertragsabschluss nach deutschem Vertragsrecht. Das VU in Luxemburg unterliegt jedoch zusätzlich dem CAA, dem Commissariat aux Assurances, also der luxemburgischen Versicherungsaufsicht. Deren Vorgaben zur Sicherung der Vermögenswerte zugunsten des Kunden sind noch etwas schärfer und umfangreicher als unter der Versicherungsaufsicht in Deutschland. Insofern genießen die Kunden die gleiche Rechtssicherheit wie in Deutschland, aber eine noch etwas bessere Vermögenssicherheit als in Deutschland.
Wenn der Tarif gemäß der Tarifbeschreibung im deutschen Markt als „steuerbegünstigte Versicherung“ angeboten wird, dann haftet das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle deutschen Rechtsnormen in Zusammenhang mit einem steuerbegünstigten Versicherungstarif erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Rechtsnormen ist nicht kompliziert. Wer darüber hinaus eine gesonderte Prüfung wünscht, sollte einen in diesem Spezialgebiet erfahrenen Steuerexperten damit beauftragen, die Tarifbedingungen mit den deutschen Rechtsnormen zu vergleichen.
In Deutschland wurden schon häufig die steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermögensanlagen aller Art, auch für Lebens- und Rentenversicherungen, verändert. Die letzte größere Reform fand mit Wirkung zum 1.1.2005 statt. Alle Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen wurden stets nur für künftig abgeschlossene Verträge wirksam. Bereits bestehende Verträge wurden weiterhin nach dem zum Abschlusszeitpunkt geltenden Recht behandelt. Dies hat zum Beispiel Ende 2004 zu einem Run auf „Lebensversicherungen nach altem Recht“ geführt, weil die Änderungen zum 1.1.2005 schon über ein Jahr vorher angekündigt und detailliert beschrieben worden waren.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es zu einem erneuten Run auf steuerbegünstigte Fondsgebundene Versicherungen kommen wird, wenn die aktuelle Diskussion über die Abschaffung der Abgeltungsteuer Konturen gewinnt. Damit würde die steuerliche Begünstigung von Versicherungsvermögen gegenüber einem normalen Fonds- oder Wertpapierdepot noch mehr Gewicht gewinnen.
Grundsätzlich kann der Steuergesetzgeber jederzeit neue Gesetze erlassen, die auch Rückwirkungen beinhalten können. In einem geordneten Rechtswesen, das auch Grundlage für nationale und internationale Investitionsentscheidungen ist, sind solche Überraschungen jedoch nicht üblich.
Ein Versicherungsvertrag mit dem Prädikat „Private-Insuring“ profitiert gegenüber einem Bankdepot von drei steuerlichen Vorteilen:
- Steuerstundung für eine lange Zeit
Solange das Vermögen im Versicherungsvertrag verbleibt, wird keine Steuer auf die mit dem Vertragsvermögen erzielten Erträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Umschichtungen) erhoben. Damit wächst das Vermögen im Versicherungsvertrag erheblich schneller als auf einem Bankdepot, weil der fortlaufende Aderlass durch die Besteuerung unterbleibt.
Die folgende Grafik veranschaulicht, welcher Unterschied sich aus einer Vermögensanlage ohne laufende Besteuerung der Zinsen, Dividenden und Umschichtungsgewinne im Vergleich zu einer Vermögensanlage mit laufender Besteuerung ergibt. Die angenommene Bruttorendite („vor Steuern“) ist 6,0 %, wie dies bei einer sehr Vermögensanlage im Aktienmarkt möglich erscheint. Unterstellt ist jeweils die Entnahme der Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag am 31.12. auf den gesamten Wertzuwachs, was die Rendite „nach Steuern“ auf 4,42 % reduziert.
Wenn wir zurückhaltender kalkulieren und die Brutto-Rendite „vor Steuern“ mit nur 4,0 Prozent annehmen wollen, ergibt sich folgender Unterschied:
- Hälftige Steuerbefreiung bei Auszahlungen
Bei Auflösung des Vertrages und bei auch Teilentnahmen wird – wenn die Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit und Alter 62) erfüllt sind, die Hälfte des bis dahin entstandenen Unterschiedsbetrages (die Summe aller aufgelaufenen Erträge nach Abzug der Kosten) steuerfrei gestellt. - Vollständige Steuerfreiheit im Versicherungsfall
Wenn der Vertrag während der Laufzeit durch Eintritt des Versicherungsfalls (= Todesfall der versicherten Person) fällig wird, ist überhaupt keine Ertragsteuer fällig.
Die Beiträge für die obligatorische Risikoversicherung sind im Verhältnis dazu verschwindend gering. Sie liegen (abhängig vom Alter des Versicherten und der Laufzeit des Vertrages) unter 0,01 Prozent des Policenwertes. Ausführliche Erläuterunge siehe unter den Erläuterungen zur Tarifkalkulation.
Ja, eindeutig. Diese Aussage ist allgemeingültig für jedes Depot und natürlich auch für jede Versicherung gemäß dem Private-Insuring-Gedanken. Deswegen lautet die Empfehlung auch, auf dem Höhepunkt einer Hausse (woran immer man dies erkennen mag) für den neuen Private-Insuring-Vertrag ein sehr defensives Portfolio zu wählen, im Extremfall z.B. einen Geldmarktfonds. Hieraus sollten dann Umschichtungen in andere Anlagebausteine erfolgen, sobald dies gemäß der zukünftigen Markterwartung sinnvoll erscheint.
Eine Versicherung gemäß den Private-Insuring-Grundsätzen hat bezüglich der Vermögensanlage große Ähnlichkeit mit einem Investmentdepot. Die Investition sollte beginnen, wann immer die Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Viele Anleger starten einen solchen Vertrag, nachdem sie ihr Investmentdepot einer genaueren Prüfung unterzogen haben. Der als „Geld für später“ vorgesehene Teil des Depots ist in einem steuerbegünstigten Private-Insuring-Vertrag in aller Regel besser aufgehoben als in einem Depot, bei dem jedes Jahr sofort die Abgeltungsteuer auf alle Gewinne weggebucht wird. Also wird dieser Teil des Gesamtvermögens sinnvoll als Einmaleinlage in einen Private-Insuring-Vertrag eingebracht. Andere, die ihr Investmentvermögen erst aufbauen, tun dies mit regelmäßigen Einzahlungen.
Profisportler zum Beispiel erzielen häufig schon in jungen Jahren hohe Einkommen und nutzen dieses Versicherungskonzept sehr vorteilhaft für den Aufbau einer steuerbegünstigten Vermögensreserve für später. Sie können die Einzahlung so lange fortsetzen, wie ihr hohes Einkommen anhält. Sie können die Einzahlung auch jederzeit unterbrechen oder völlig einstellen – und auch jederzeit auf diese Reserven zugreifen, zum Beispiel, um sich nach ihrer Profisportler-Karriere eine zweite Existenz aufzubauen.
Ein Private-Insuring-Vertrag sollte stets sehr lange laufen. Hiermit wird Vermögen aufgebaut, dass erst in ferner Zukunft (nach 12, 15, 20, 25 und mehr Jahren) für andere Zwecke, insbesondere für die Altersversorgung, benötigt wird. Eine lange Laufzeit bietet die Möglichkeit, eine hohe Aktienquote zu wählen, die bekanntlich zu höheren Wertschwankungen führt, langfristig jedoch auch rentabler ist als viele andere Vermögensanlagen. Mit der langen Laufzeit verlieren die kurzfristigen Schwankungen an Bedeutung.
Einige Zeit vor Beginn der Entnahmen sollte dann die Umschichtung eines angemessenen Betrages in eine weniger schwankungsanfällige Allokation erfolgen. Hierbei kommt ein wichtiger steuerlicher Vorteil eines Versicherungsvertrages zum Tragen: Umschichtungen und damit realisierte Veräußerungsgewinne sind innerhalb des Vertrages nicht steuerpflichtig.
Vermögen zum baldigen Verbrauch gehört nicht in einen Private-Insuring-Vertrag
Für kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Jahre) benötigte Vermögensreserven ist eher ein Bankkonto ohne Wertschwankungen sinnvoll, für mittelfristig benötigte Vermögensreserven ein Portfolio aus konservativen Fonds oder ETFs auf einem Depot, und für die „Reserven für später“, mit einem Zeithorizont von 15, 25 und noch deutlich mehr Jahren ein Private-Insuring-Vertrag.
Langfrist-Vermögen profitiert am meisten von der Steuerbegünstigung
Ich empfehle grundsätzlich die längst mögliche Laufzeit, die für den entsprechenden Tarif möglich ist. Für den Kunden entsteht daraus an keiner Stelle ein Nachteil, auch nicht bei den Kosten. Der Kunde kann jederzeit auf sein Versicherungsvermögen zugreifen. Solange das Vermögen im Vertrag verbleibt, wird keine Steuer erhoben.
Wenn ein heute 40-jähriger einen Teil seiner Vermögensreserven in einen solchen Vertrag einbringt, kann er 50 Jahre und länger von der steuerlichen Bevorzugung dieser Art des Vermögensaufbaus profitieren.
Die Kosten für Vertrieb und Verwaltung eines Versicherungstarifs sind bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich geregelt. Am Beispiel des Tarifs Private Insuring LVL70 eines Luxemburger Versicherungsunternehmen wird deutlich, an welchen Stellen Möglichkeiten zur Kostenbegrenzung bestehen können. „Private Insuring“ steht hier übrigens für die auf dieser Webseite beschriebenen Grundsätze, also transparent, kostengünstig, flexibel, jederzeit verfügbar, im Sinne eines kundenfreundlichen Versicherungsproduktes.
Die einmaligen Kosten für die Vermittlung und Vertragseinrichtung betragen ein Prozent der Beitragssumme. Wichtig bei Verträgen mit laufenden Beitragszahlungen: Hier wird die Gebühr nicht auf die gesamte Vertragssumme im Voraus, sondern nur auf den jeweils bezahlten Beitrag erhoben. Eine spätere Beitragsfreistellung oder vorzeitige Vertragsauflösung führt damit zu keinem Nachteil aus vorausbezahlten Provisionen.
Die laufenden Kosten für die Vertragsführung betragen 0,35 % des Policenwertes zuzüglich 150 Euro Stückkosten. Dies führt zu einer Degression der Kosten für höhere Beitragssummen: Bei 50.000 Euro summieren sich die Kosten auf 0,65 % des Policenwertes, bei 250.000 Euro sind es nur noch 0,41 % und ab einer Million Euro sinkt die Kostenquote – auch dank einem Kostennachlass bei der prozentualen Gebühr – auf 0,265 %. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Kundenbetreuung durch den Versicherungsmakler, der den Kunden auch bei der Überwachung der Fondsauswahl einschließlich Empfehlungen für Umschichtungen über die Zeit begleitet. Sie liegen bei Policen ab 50.000 Euro Beitragssumme bei 0,60 % des Policenwertes, bei Policen ab 250.000 Euro bei 0,55 % und ab 500.000 bei 0,50 %. Diese in einer Private-Insuring-Police offen ausgewiesenen Kosten sind geringer als die marktüblich versteckten Provisionen, die aus den Kickbacks von Fonds fließen und – fast immer unbemerkt, aber stets zum Nachteil des Kunden – die Fondskosten erhöhen
Nichts. Der Kunde zahlt nur die Kosten, die unmittelbar bei der Vermögensanlage anfallen. Es gibt keine versteckten Provisionen, die – meist in einer überhöhten Managementgebühr enthalten – die laufenden Kosten der marktüblichen Investmentfonds in die Höhe treiben, in Wahrheit aber als Kickback an die Bank, Sparkasse oder die Onlineplattform zurückfließt, die damit wiederum ihre Vertriebspartner bedient. Ausgabeaufschläge werden weder beim erstmaligen Kauf noch bei künftigen Umschichtungen erhoben. Alle Fondskäufe und Fondsverkäufe erfolgen stets zum Rücknahmewert (Net Asset Value NAV). Bei ETFs ist der Spread (Preisunterschied) zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs zu berücksichtigen. Institutionelle Anleger wie die Versicherungsunternehmen handeln ETFs außerbörslich direkt beim Marketmaker (kursstellende Bank) und damit zu geringeren Spreads als der Privatanleger über die Börse.
Die TER (Total Expense Ratio = Gesamtkostenquote) von ETFs ist abhängig von dem Markt, den der ETF abbildet, und dem jeweiligen ETF-Anbieter. Ein ETF auf den EuroStoxx 50 oder den DAX ist bereits mit einer TER unter 0,10 % zu haben. ETFs auf den S&P 500 gibt es ab TER 0,15 %, einen Weltindex-ETF ab 0,20 %, viele Länder-ETFs ab 0,25 %, ETFs auf bestimmte Branchen ab 0,30 %. ETFs auf exotische Aktienindizes können bei einer TER von über 0,50 % liegen.
Morningstar hat ermittelt, dass ein gut sortiertes ETF-Portfolio eine durchschnittliche TER-Quote von 0,37 % aufweist. Die Gesamtkostenquote von marktüblichen Investmentfonds liegt je nach Art des Investmentfonds und des Vertriebswegs bei ein bis über zwei Prozent des Fondsvermögens. Als Beispiel hier die TER von einigen der beliebtesten Investmentfonds:
- 1,69 % für den FVS Sicav Multiple Opportunities R (WKN: A0M430)
- 1,78 % für den Carmignac Patrimoine A Euro Acc (WKN A0DPW0)
- 1,86 % für den Ethna AKTIV A (WKN 764930)
- 2,02 % für den Carmignac Investissement A Euro (WKN A0DP5W)
Der Unterschied zwischen der Gesamtkostenquote eines ETF, der passiv einen bestimmten Index abbildet, und der eines aktiv verwalteten Investmentfonds, der versucht, durch gezielte Auswahl von Einzeltiteln und Umschichtungen ein besseres Ergebnis als der jeweilige Vergleichsindex zu erreichen, liegt damit zwischen 1 bis über 1,5 %.
Dies erläutere ich anhand des Tarifs „Private Insuring LVL70″der Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg. In diesem Tarif sind sämtliche Kostenpositionen transparent. Es gibt keine verdeckten Kickbacks und keine Quersubventionierungen. Die Kosten für jeden Leistungsbaustein sind offengelegt. Die Gesamtkosten gliedern sich in drei Positionen:
- Vertragsführung (in der Grafik blau dargestellt)
Dies ist die Vergütung für die Leistungen des Versicherungsunternehmens. Der Kostensatz ist 0,35 % bezogen auf den Stand des Versicherungsvermögens, ab einem Einmalbeitrag von einer Million Euro 0,25 %. Dazu kommt ein Stückkostensatz von 150 Euro jährlich. Dies führt zu einer Kostendegression bei wachsendem Versicherungsvermögen: bei 50.000 Euro liegt der Kostensatz bei 0,65 %, bei 250.000 Euro nur noch bei 0,41 %. Die Vertragsführung schließt die Verwahrung des Vermögens als Sondervermögen entsprechend den umfassenden Sicherheitsbestimmungen der CAA (Commissariat aux Assurances = Versicherungsaufsicht in Luxemburg) und die Kosten der Depotführung mit ein. - Kundenbetreuung (rot)
Diese Vergütung erhält der Makler, der den Kunden vermittelt hat und ihn über die Vertragsdauer betreut und bei der Auswahl der Vermögensanlagen im Vertrag berät. Auch dieser Kostensatz ist degressiv: 0,60 % bei einem Einmalbeitrag von 50.000 Euro, 0,55 % bei 250.000 Euro, 0,50 % bei 500.000 Euro. Zum Vergleich: Im Bereich der Anlagevermittlung erhält der Vermittler (Bank, Sparkasse, Discount-Broker, freier Anlagenvermittler, …) je nach Fonds zwischen etwa 0,25 % bis etwa 0,95 % als jährlich wiederkehrende Vergütung zu Lasten des Fondsvermögens. - Vermögensanlage (grün)
Dies sind die durchschnittlichen Kosten eines ETF-Portfolios gemäß Marktstudie von Morningstar. Diese Position hängt davon ab, wie der Versicherungsnehmer sein Portfolio zusammenstellt. Zur Auswahl steht ein Sortiment von ETFs und ergänzend auch einige Positionen, die in sich eine Vermögensverwaltung enthalten.
Die Grafik zeigt ganz rechts (weinrote Säule) die Gesamtkostenquote (hier: 1,75 %) eines marktüblichen Aktien-Investmentfonds zum Vergleich.
Es mag etwas überraschen, weil es nicht den weit verbreiteten Vorstellungen über eine fondsgebundene Versicherung (FLV) entspricht. Tatsächlich kann eine FLV günstiger sein als ein marktüblicher Investmentfonds, wenn man alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung nutzt. In diesem Beispiel liegen die Gesamtkosten einschließlich der Kosten der Vermögensanlage bei einer Vertragssumme von 50.000 Euro bei 1,62 Prozent des Policenwerts. Sie fallen mit steigender Beitragssumme auf 1,33 Prozent bei einem Einmalbeitrag von 250.000 Euro und auf 1,09 Prozent bei einem Einmalbeitrag von einer Million Euro.
Die Prämie für die obligatorisch eingeschlossene Risikolebensversicherung hängt vom Lebensalter der versicherten Person ab. Sie liegt bei unter 0,01 Prozent des Policenwertes und ist damit ein vernachlässigbar geringer Kostenfaktor. Eine detaillierte Darstellung, warum die Kosten der Risikoversicherung so extrem tief liegen, ist auf der Webseite „kostengünstig“ bereitgestellt.
Die einmaligen Kosten für die anfängliche Beratung, Vermittlung und Vertragseinrichtung liegen bei 1,0 % der Beitragssumme. Bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung werden diese Kosten nicht (wie marktüblich) für die „vereinbarte“ Vertragssumme im Voraus, sondern jeweils nur für den aktuell tatsächlich einbezahlten Beitrag erhoben. Der Kauf aller Vermögenswerte erfolgt stets ohne Ausgabeaufschlag (also mit 100 % „Rabatt“), und dies sowohl bei der Erstanlage als auch bei späteren Umschichtungen.
Grundsätzlich sollte man erwarten dürfen, dass ein versierter Fondsmanager in seinem Marktsegment besser abschneidet als ein passiver Indexfonds für das gleiche Marktsegment. Tatsächlich sind jedoch ca. 80 % der aktiv verwalteten Fonds nicht besser als ihre jeweilige Benchmark. Welches die Perlen unter den Fonds sind, die mehr erreichen als der Index – das weiß man leider immer erst am Ende des Vergleichszeitraums
„Insti“- Tranchen sind Teilvermögen eines bestehenden Investmentfonds, die für institutionelle Anleger (z.B. Banken, Pensionsvermögen, Versicherungen) vorgesehen sind. Diese Insti-Tranchen werden genauso verwaltet wie ihr Gegenstück, die „Retail“-Tranchen (die die privaten Anleger kaufen können), sind jedoch mit geringeren Kosten belastet. Der Kostenvorteil liegt je nach Fonds bei 0,5 bis 1,0 %.
Für den beliebten FVS Sicav Multiple Opportunities gibt es zum Beispiel eine Insti-Tranche mit einer TER von nur 0,79 % (statt 1,69 % für die Retailtranche). Sie ist also um mehr als die Hälfte günstiger. Die Differenz von 0,9 % resultiert fast ausschließlich aus dem Wegfall der jährlichen Kickbacks für den Vertrieb.
Private Anleger haben keinen Zugang zu Insti-Tranchen. Banken, Online-Plattformen und Sparkassen bieten sie nicht an. Aber ein Versicherungsunternehmen kann für seine Kunden die kostengünstigen Insti-Tranchen zur Investition in seinen fondsgebundenen Versicherungen kaufen. Und damit hat der Privatanleger doch Zugang zu diesen Angeboten, wenn auch über den Umweg einer fondsgebundenen Versicherung.
Marktübliche fondsgebundene Versicherungen kaufen stets die Retail-Tranchen von Investmentfonds. Sie vereinnahmen die daraus zurückfließenden Kickbacks zur Finanzierung der eigenen Kosten, insbesondere des Vertriebs. Damit wird dieser Teil der Gesamtkostenbelastung einer fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV) sehr intransparent. Und wenn eine FLV neben zahlreichen Investmentfonds auch ETFs auf der Auswahlliste führt, dann führt die Wahl dieser ETFs meist zu Zusatzkosten an anderer Stelle.
Ein Tarif, der auf diese Weise unnötig teuer und intransparent ist, kann meiner Meinung nach nicht als „Private-Insuring“ – Vertrag bezeichnet werden. Damit ist meine Antwort auf diese Frage: „Ja, alle Verträge, die zu Recht als Private-Insuring-Verträge bezeichnet werden, bieten diese (oder vergleichbare) kostengünstige Anlagemodule an.“
Ja. In der Fondsauswahlliste muss bei jedem Fonds die daraus fließende Rückvergütung benannt werden. Viele Anleger lesen dies zwar, sind sich aber nicht bewusst, dass diese Rückvergütungen die Kosten der Vermögensanlage erhöhen. Man erinnert sich an die Beispielrechnung mit einer angenommenen Rendite von z.B. 3, 6 und 9 %, ohne daran zu denken, dass diese Rückvergütungen in diesen Beispielrechnungen unberücksichtigt bleiben.
Die Vertragskündigung ist jederzeit möglich. Am schon einmal als Beispiel benannten Tarif Private Insuring LVL70 wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 250 erhoben. Es erfolgen keine weiteren Abzüge, keine Einbehalte, keine Stornogebühren, keine sonstigen Kostenbelastungen. Die Vermögenswerte werden zum Tageskurs verkauft und der Erlös an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.